Werden Sie Kandidatin und Kandidat für die Kammerversammlung

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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

diese Sommerwochen sind entscheidend für die zukünftige Stärke der OPK – Ihrer berufspolitischen Interessenvertretung. Bis zum 2. August 2023 können sich Kandidatinnen und Kandidaten für die Kammerversammlung melden.

Die neue Kammerversammlung wird im Herbst gewählt und tritt am 8. März 2024 erstmals zusammen. Sie ist das wichtigste, entscheidende Gremium der OPK. Aus der Kammerversammlung heraus entstehen wichtige Impulse und Schwerpunkte für die psychotherapeutische Selbstverwaltung in Ostdeutschland.

Aus jedem OPK-Bundesland werden sieben Mitglieder in die OPK-Kammerversammlung gewählt. Sie sollen den Berufsstand möglichst breit repräsentieren: Niedergelassene und Angestellte, Berufsanfänger und Erfahrene, die Versorgungsfelder Kinder und Erwachsene, die Therapieverfahren.

Damit aus jedem Bundesland genügend Wahlbewerber bereitstehen, hier unser dringender Aufruf: sprechen Sie rasch Kolleginnen und Kollegen an, lassen Sie sich zur Kandidatur motivieren oder motivieren Sie andere! Sprechen Sie gern mich als Präsidenten, die OPK-Vorstandsmitglieder, den Wahlleiter Dr. Metge oder die Kammerversammlungsmitglieder Ihres Bundeslandes an!

Die Wahl der OPK-Kammerversammlung ist wichtig für Sie und für uns alle! Sie entscheiden damit, wie es mit unserem Beruf weitergeht. Deshalb ist es mehr als einen Gedanken wert, ob Sie mit uns für die besten Bedingungen in diesem Beruf eintreten werden. Kandidieren Sie für die 5. Kammerversammlung der OPK! Wir brauchen Sie.

Alle wichtigen Informationen dazu erhalten Sie kurz und übersichtlich unter:

www.opk-kammerwahl.de/wissenswertes-zur-wahl/ihre-kandidatur/

Mit herzlichen Grüßen

Gregor Peikert