Auftakt der Fortbildungsreihe „Kinderschutz in der KJP-Praxis“

Angst

Der Umgang mit von Kindesmissbrauch, Misshandlung und/oder Vernachlässigung betroffener Kinder und Jugendlicher stellt Kinder- und Jugendlichen-psychotherapeut*innen vor besondere Herausforderungen, welche zunächst Unsicherheiten auslösen können: „Welche Aufgaben und Pflichten ergeben sich aus dem Bundes-kinderschutzgesetz?“ „Wie sieht es mit der ärztlichen Schweigepflicht aus?“ „Welche Rolle spielt das Opferent-schädigungsgesetz?“ „Was muss beachtet werden bei einer Behandlung bei laufendem Strafprozess?“ „Welche Institutionen sind involviert?“ „Welche Rolle nehmen ich als Psychotherapeut*in ein, was sind meine Aufgaben und was nicht?“ „Wie verhalte ich mich in Verdachtsmomenten?“

Beginnend am 27. Mai, werden wir uns monatlich (mit einer Sommerpause im Juli und August 2021) Fragen des Kinderschutzes mit wechselnden Expert*innen widmen. Wir haben uns für eine Reihe von Kurzfortbildungen am späten Nachmittag entschieden, um die Vereinbarkeit mit Ihrem Praxisalltag zu ermöglichen. Den Auftakt wird Frau Dr. Ahrens-Eipper, Vorstandsmitglied mit langjähriger Erfahrung in der Behandlung von betroffenen Kindern und Jugendlichen, mit einer Einführung in das Thema Kinderschutz aus psychotherapeutischer Sicht geben.

Alle Informationen zu Fortbildungspunkten, Preis für Ihre Teilnahme und Ihre Anmeldemöglichkeit hier