Bis zum 1. Juni 2023 zeichenbar!

Brief_lauterbach

Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer unterstützt die an den Deutschen Bundestag adressierte Petition zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung und ruft zur Mitzeichnung auf!

Felix Kiunke, Psychologie-Student aus Kassel, hat die Petition eingereicht. Er fordert, die angemessene Finanzierung der obligatorischen ambulanten und stationären Weiterbildung gesetzlich zu regeln, um die psychotherapeutische Versorgung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie die berufliche Zukunft der nachkommenden Psycho-therapeut*innen zu gewährleisten.

Die Heilberufsgesetze der Länder sehen vor, dass die gesamte Weiterbildung in hauptberuflicher Tätigkeit mit einem angemessenen Gehalt erfolgt. Dazu zählen sowohl die ambulante als auch die stationäre psychotherapeutische Weiterbildung. Der Handlungsbedarf ist dringend, denn seit Herbst 2022 gibt es erste Absolvent*innen der neuen Studiengänge und in der Folge die ersten neuapprobierten Psychotherapeut*innen. Ihre Zahl wird bis zum Frühjahr 2024 auf circa 1.000 und bis 2025 auf jährlich mindestens 2.500 Absolvent*innen ansteigen. Diesen Psychotherapeut*innen muss eine Weiterbildung in der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit angemessener Bezahlung ermöglicht werden.

Zuletzt hatte die Psychotherapeutenschaft Deutschlands am 28. März 2023 in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach appelliert, in den geplanten Versorgungsgesetzen auch die ausreichende Finanzierung der Weiterbildung von Psychotherapeut*innen zu regeln.

Die Petition (Id-Nummer: 148151) kann HIER bis zum 1. Juni 2023 mitgezeichnet werden.

Um die Zeichnung der Petition zu unterstützen, können Sie sich das pdf-Plakat unter folgendem Link ausdrucken und aushängen, um auf das Anliegen in Ihrem Umfeld aufmerksam zu machen.