Gregor Peikert

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

wir verspüren die Verunsicherung am eigenen Leibe, und nicht nur unsere Patienten reagieren mit Gefühlen von Angst, Ärger oder Resignation. Je länger die Restriktionen anhalten und je mehr wir uns eingeschränkt erleben, umso schwieriger wird es, anderen emotionale Unterstützung zu geben. Aber wer, wenn nicht wir Psychotherapeutinnen und -therapeuten, kümmert sich um die Kinder, die Jugendlichen und die Erwachsenen, die jetzt besonders stark verängstigt sind? Wer kümmert sich um die Menschen, die nur geringe psychische Ressourcen besitzen, Isolation und Einengung zu bewältigen?

Deshalb: Psychotherapie findet weiterhin statt, Praxen sind offen. Psychotherapeuten arbeiten weiter, Patienten dürfen in die Praxen kommen. Wo das nicht möglich ist, können Videotherapien vorübergehend Ersatz bieten.

Im Einzelfall ist es jetzt besonders wichtig, gut abzuwägen zwischen der Notwendigkeit von Psychotherapie und dem Schutz vor Infektion. Eine generelle Empfehlung der Kammer kann daher nur heißen: Entscheiden Sie individuell, verantwortungsvoll und mit Augenmaß!

Leider enthalten einige behördliche Anordnungen noch immer missverständliche Formulierungen. Beispielsweise wurde Psychotherapie unter „Maßnahmen“ subsumiert, die nur dann durchgeführt werden dürften, wenn sie „ärztlich verordnet und medizinisch zwingend notwendig“ seien. Inzwischen sind in mehreren Verordnungstexten die Psychotherapeuten korrekt unter den anderen Heilberufen aufgeführt bei der Erlaubnis, ihre Praxen weiterhin betreiben zu können. Die OPK erhielt von der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Sächsischen Sozialministerium, die Auskunft, dass Psychotherapeuten zur „systemrelevanten Infrastruktur“ gehören.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Helfenden: Pflegende, Ärzte und die vielen, die unsere grundlegende Versorgung trotz hoher Belastung aufrechterhalten. Wir sollten ein Auge darauf haben, dass die von ihnen, die jetzt Psychotherapie benötigen, diese auch und möglichst rechtzeitig erhalten.  

Die Pandemie wird uns vermutlich noch länger herausfordern. Dafür wünsche ich Ihnen allen gute Ausdauer und Zuversicht!

Ihr Gregor Peikert

 
 

OPK wendet sich an an die Kassenärztlichen Vereinigungen in den Bundesländern: Forderungen nach kurzfristigen Erleichterungen für die psychotherapeutische Versorgung in der Corona-Krise

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Je länger die Pandemie dauert und die damit verbundenen Einschränkungen währen, desto mehr rücken für uns alle die psychischen Folgen ins Blickfeld. Deshalb bedürfen Menschen mit psychischen Erkrankungen und Belastungsreaktionen auch und gerade während der Pandemie qualifizierter psychotherapeutischer Hilfe.

So wurden konsequenterweise bereits die psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Gespräche während der Corona-Pandemie auch per Videotelefonat ermöglicht und deren Limitierung ausgesetzt. Die Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer begrüßt diese Regelungen als sinnvolle Schritte zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen. Konsequenterweise sollte außerdem auch die Akutbehandlung per Videotelefonat ermöglicht werden.

Um die psychotherapeutische Versorgung auch unter den Vorzeichen steigender Systembelastung zu gewährleisten, halten wir es darüber hinaus für erforderlich, in besonders begründeten Ausnahmefällen Leistungen, die jetzt als Videosprechstunde möglich sind, auch per Telefon zu ermöglichen. Hierfür müssen pragmatische Wege der Umsetzung und Abrechnung gefunden werden. Dies ist bereits in den Bundesländern Thüringen und Sachsen-Anhalt gelungen. Die OPK macht die KVen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen dringend darauf aufmerksam, dass solche Regelungen schnellstmöglich auch in diesen Bundesländern umzusetzen sind. 

Darüber hinaus fordert die OPK, für den Zeitraum der Corona-Pandemie die Verpflichtung zur Einholung des Konsiliarberichts vor Beginn einer Psychotherapie auszusetzen. Dies ist zum einen notwendig, um rasch Maßnahmen zur Versorgung akut belasteter Patienten einzuleiten. Zum anderen kann dies auch dazu beitragen, unsere ärztlichen Kollegen zu entlasten und soziale Kontakte, insbesondere in Wartezimmern, zu reduzieren.

Schon jetzt zeigt sich ganz besonders in den schwächer versorgten ländlichen Gebieten, dass es aufgrund der enormen Mehrbelastung des ambulanten Versorgungssystems an dieser speziellen Schnittstelle immer wieder zu zeitlichen Verzögerungen kommt oder notwendige Therapien nicht begonnen werden können. Diese sozialrechtliche Engführung ist dem derzeitigen Versorgungsbedarf nicht angemessen. Psychotherapeuten sind auch berufsrechtlich in der Lage und verpflichtet, die Indikation für eine Psychotherapie verantwortungsvoll, differenziert und sorgfältig zu stellen und bei jedwedem Verdacht auf somatische Ursachen oder Komorbiditäten eine entsprechende somatische Abklärung einzuleiten.

 
 

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Mund-Nasen-Schutz in der Psychotherapie?

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Seit in Österreich eine allgemeine Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz (MNS) gilt, wird dieses Thema auch in Deutschland diskutiert. Als erste deutsche Stadt hat Jena eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Generell gilt auch in dieser Frage: Psychotherapeuten müssen im Einzelfall zwischen therapeutischen Notwendigkeiten und Infektionsschutz abwägen und jeweils verhältnismäßige Schutzmaßnahmen treffen. Die Abwägungen sollten berücksichtigen, dass Gesichtsbedeckungen Kommunikation, Wahrnehmung affektiver Reaktionen und therapeutische Beziehungsgestaltung erschweren. Bei ohnehin ängstlichen Patienten könnten irrationale Befürchtungen verstärkt werden. Dies sollte besonders auch in der Behandlung von Kindern oder von traumatisierten Patienten bedacht werden.

Auch in Jena besteht keine allgemeine Pflicht zum MNS in der Psychotherapie, wenn die Praxis/Ambulanz ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept nachweisen kann*. Danach können Psychotherapeuten auch ohne MNS arbeiten, wenn sie ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept haben (z. B. Mindestabstand 1,5 m, keine körperlichen Berührungen, regelmäßiges Durchlüften der Räume).

Zu Ihrer weiteren Information dieser Link.