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Liebe Kollegin, lieber Kollege,

mit unserem Schreiben vom 6. November 2017 haben wir Sie auf die Onlinebefragung zur Reform der Psychotherapie-Richtlinie aufmerksam gemacht. Sollten Sie an dieser Befragung bereits teilgenommen haben, möchten wir uns herzlich bei Ihnen bedanken. Die folgenden Informationen können Sie in diesem Fall unbeachtet lassen.

Sollten Sie bisher noch nicht an der Befragung teilgenommen haben, möchten wir Sie hiermit erneut um Ihre Unterstützung bitten.

Zum 1. April 2017 sind die Regelungen der neuen Psychotherapie-Richtlinie wirksam geworden.

Die Einführung der neuen Leistungen Sprechstunde und Akutbehandlung, die Vorgaben zur telefonischen Erreichbarkeit, Änderungen im Antrags- und Gutachterverfahren und weitere Detailregelungen haben zu wesentlichen Veränderungen in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung und den Praxisabläufen geführt. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit der Richtlinienänderung auch eine Evaluation der Reform der Psychotherapie-Richtlinie vorgesehen, allerdings erst in fünf Jahren.

Aus Sicht der Psychotherapeutenkammern ist es jedoch erforderlich, schon frühzeitig belastbare Informationen zu Änderungen im Versorgungsgeschehen zu erhalten. Mögliche Umsetzungsprobleme und resultierende Versorgungsdefizite sollen hierdurch frühzeitig identifiziert werden können, um fundierte Hinweise auf den möglichen Nachsteuerungsbedarf zu erhalten und so Vorschläge für eine weitere Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung machen zu können.

Aus diesen Gründen führen die Bundespsychotherapeutenkammer, die Landespsychotherapeutenkammern und das Institut für Medizinische Psychologie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf diese Onlinebefragung durch, die die Auswirkungen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie in der psychotherapeutischen Versorgung untersucht.

Hierfür möchten wir Sie um Unterstützung bitten. Wir würden uns freuen, wenn Sie an der Onlinebefragung teilnehmen und uns Ihre Erfahrungen mit der neuen Psychotherapie-Richtlinie und deren Konsequenzen in der psychotherapeutischen Versorgung rückmelden.

Die Onlinebefragung richtet sich an alle Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, die an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmen. Die uns vorliegenden Meldedaten erlauben es leider nicht, systematisch nur diejenigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten anzuschreiben, die an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmen. Es kann daher sein, dass diese Befragung für Sie nicht relevant ist und wir würden Sie in diesem Fall bitten, nicht an der Befragung teilzunehmen. Die Befragung nimmt circa 15 Minuten in Anspruch. Angaben zur Person und Angaben zu den Auswirkungen der Reform der Psychotherapie-Richtlinie werden getrennt voneinander gespeichert. Hierdurch wird die Anonymität der Teilnehmer gewährleistet.

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und kann jederzeit ohne Speicherung der Daten beendet werden.

Zur Onlinebefragung gelangen Sie über den folgenden Link: Evaluation der Psychotherapie-Richtlinie.

Die Teilnahme an der Befragung ist noch bis zum 10. Dezember 2017 möglich.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Andrea Mrazek
OPK-Präsidentin

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