Wir haben die Telefonsprechzeiten für Sie verlängert!

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Sehr geehrte Leserin und Leser,

auf diesem Wege wünschen wir Ihnen ein friedvolles Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.
Mit der 2. Kalenderwoche haben wir unsere Sprechzeiten für Sie verlängert. Ihren gewünschten Ansprechpartner in der OPK-Geschäftsstelle zu erreichen, ist oft nicht leicht. Wir wissen das. Um diese Situation zu verbessern und unseren Mitarbeitern trotzdem ein  Erledigen der vielen verschiedenen Anliegen und Vorgänge zu ermöglichen, erreichen Sie uns ab dem 06. Januar 2020 in der folgenden Zeit:

Montag bis Donnerstag

9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und  12:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Freitags gibt es keine telefonische Sprechzeit.
Natürlich können Sie sich trotzdem einen Gesprächstermin mit Ihrem gewünschten Mitarbeiter vereinbaren. Oder Sie schauen persönlich bei uns in der Geschäftsstelle vorbei. Alle Mitarbeiter und deren Durchwahlen finden Sie unter folgendem Link.

Die einzelnen OPK-Vorstandsmitglieder stehen Ihnen zudem jeden Mittwoch in der Zeit von  11 bis 13 Uhr telefonisch unter 0341 – 462 432 15 zur Verfügung. Hier ein Überblick für Sie, wann welches Vorstandsmitglied zu erreichen ist.

(Im Bild sehen Sie die Kammermitarbeiter, v.l.n.r.: Sandy Seiler, Veranstaltungsmanagement; Antje Orgass, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; Iris Oelsner, Fortbildung; Diane Hampel, Sekretariat; Sabine Klisch, Sekretariat; Dr. Jens Metge, OPK-Geschäftsführer; Dr. Andrea Walter; stellvertretende Geschäftsführerin und wissenschaftliche Referentin, Lisa Cossmann, studentische Mitarbeiterin; Georg Bigalke, Veranstaltungsmanagement; Ulrike Dzengel, Fachreferentin Recht; Birgit Scholz, Fortbildung; Ana Graumann, Projektmitarbeiterin zum OPT; Nadine Mahnecke-Windhövel, Koordinatorin Länderarbeit; Franziska Petzke; Mitgliederverwaltung; Steve Bröcker, Fortbildung; Nadine Ahnicke, Mitgliederverwaltung; Jana Beckmann, studentische Mitarbeiterin)      Foto: Nancy Glor

 
 

Noch ein wichtiger Hinweis zum Erhebungsbogen 2020!

Auweiha

OPK-Mitglieder, die trotz der Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren weiterhin berufstätig sind, bitten wir, sich hier den  noch einmal überarbeiteten Erhebungsbogen 2020 herunterzuladen. In dem Ihnen mit der Post zugeschickten Erhebungsbogen 2020 ist dieser Beitragsminderungsgrund leider nicht berücksichtigt.
Wir bitten Sie darum, diesen Umstand zu entschuldigen und werden Sie, falls zutreffend, bei bereits bei uns eingegangenen Erhebungsbögen selbstverständlich auf diesen Beitragsminderungsgrund aufmerksam machen!

 
 

Zitat des Newsletters 21.12.2024

In den Tagen des Schenkens erkennt man, wie kostbar ein Wort sein kann.

— Herbert A. Frenzel, deutscher Journalist und Schriftsteller