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Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

der Freundeskreis der Telematik im Gesundheitswesen dürfte, einmal abgesehen von IT-Unternehmern und Bundes-gesundheitsministern, von jeher recht überschaubar sein. In diesen Wochen verursacht das Wirken der Vernetzungsaktivisten aber aufs Neue Mühen und Ärger, besonders für uns Psychotherapeuten.

Der Gesetzgeber fordert Ärzte und Psychotherapeuten schon seit Jahren auf, sich mit elektronischen Heilberufsausweisen (eHBA) auszurüsten. Diese sind notwendig, damit sensible Patientendaten in Medikationsplänen, Notfalldatensätzen oder elektronischen Patientenakten nur befugten Personen zugänglich werden. Nun geht aber auch der Gesetzgeber selbst nicht davon aus, dass diese technischen Neuerungen so attraktiv sind, dass genügend Praxisinhaber sie freiwillig nutzen würden. Daher hat er festgelegt, dass alle Praxen, die ab 1. Juli 2021 nicht die technischen Voraussetzungen für die elektronischen Patientenakten besitzen, 1% ihres Honorars abgezogen bekommen sollen.

Der Bundesärztekammer gelang es, mit den Herstellern der eHBA Verträge zu schließen, so dass die Landesärztekammern mit der Ausgabe der Ausweise zumindest beginnen konnten. Trotz Bemühens blieb der Bundespsychotherapeutenkammer dieser Erfolg bislang verwehrt. Mit keinem der in Verhandlung stehenden „Vertrauensdiensteanbieter“ (z. B. der in der Ausweis-Produktion erfahrenen Bundesdruckerei) konnten die technischen Fragen so weit geklärt werden, dass auch nur die Beantragung der Psychotherapeutenausweise beginnen kann.

Für uns als OPK und für die anderen Landespsychotherapeutenkammern ist dies besonders ärgerlich, weil wir alle Vorbereitungen, die wir für die eHBA treffen können und müssen, längst abgeschlossen haben. Es bleibt uns, Sie um Geduld und um Ihr Vertrauen zu bitten, dass wir uns um schnellstmögliche Lösung der Probleme kümmern, die Ihnen durch das Fehlen der eHBA entstehen können.

Dazu die aktuellen Informationen:

  • Bezüglich der angedrohten 1%-Abschläge hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung inzwischen angekündigt, mit dem Bundesgesundheitsministerium um eine Fristverlängerung zu verhandeln.
  • Praxen, die neu an die TI angeschlossen werden möchten, können zunächst bis 31.05.2021 die dafür notwendigen SMB-C-Karten noch ohne eHBA beantragen.
  • Nach Rücksprachen mit den KVen im OPK-Gebiet wird die Pauschale in Höhe von 530 Euro für das aktuelle TI-Konnektor-Update erstattet. Die Vorgehensweise dazu ist landesspezifisch. Für Brandenburg gilt:

Die Kosten des aktuell anstehenden Konnektor-Update's der TI werden seitens der KV Brandenburg im Rahmen der Quartalsabrechnung erstattet. Hierfür ist, nach erfolgreicher Installation, im Rahmen der nächst folgenden Abrechnung, ein entsprechender blauer Button im Zusammenhang mit der Übermittlung der Daten zu setzen. Damit wird die Umsetzung der vorgeschriebenen Softwareanpassung angezeigt.

Wir werden Sie umgehend informieren, wenn Sie den Psychotherapeutenausweis dann endlich auch beantragen können.

Mit kollegialen Grüßen

Gregor Peikert