Sehr geehrte/r AbonnentIn,

und wieder sind die Karten neu gemischt: Das BMG hält es für erforderlich, die psychotherapeutische Sprechstunde nicht als „Kann-Regelung“ für Psychotherapeuten einzuführen. Es argumentiert, dass es sich bei der Sprechstunde um ein „essenzielles Leistungsangebot“ von Vertragspsychotherapeuten handle und die Freiwilligkeit mit dem Sicherstellungsauftrag der KVen kollidiere. Diese politische Kehrtwende steht im Brennpunkt der Gespräche und Diskussionen mit Ihnen bei "OPK vor Ort".

 
 

BMG beanstandet Psychotherapie-Richtlinie

Handeln

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gibt sich mit der Antwort des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf seine Einwände gegen die im Juni 2016 beschlossene Änderung der Psychotherapie-Richtlinie (s. OPK Magazin) nicht zufrieden. Stattdessen erteilt es in Bezug auf die Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde seine Genehmigung nur unter Auflagen.

 
 

Sprechstunde darf nicht als freiwilliges Angebot geregelt werden

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Berlin, 14. September 2016: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verlangt Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie, die der Gemeinsame Bundesausschuss im Juni beschlossen hat. Das Ministerium hält es für „zwingend erforderlich“, die psychotherapeutische Sprechstunde „nicht als Kann-Leistung“ einzuführen. Eine solche Regelung betreffe die vertragsärztlichen Pflichten des Vertragspsychotherapeuten im Verhältnis zu seiner Kassenärztlichen Vereinigung. Eine Regelung, die es Vertragspsychotherapeuten ermögliche, ein für den Patienten essenzielles Leistungsangebot abzulehnen, „kollidiere“ mit dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen.