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Sprechstunde darf nicht als freiwilliges Angebot geregelt werden
Berlin, 14. September 2016: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) verlangt Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie, die der Gemeinsame Bundesausschuss im Juni beschlossen hat. Das Ministerium hält es für „zwingend erforderlich“, die psychotherapeutische Sprechstunde „nicht als Kann-Leistung“ einzuführen. Eine solche Regelung betreffe die vertragsärztlichen Pflichten des Vertragspsychotherapeuten im Verhältnis zu seiner Kassenärztlichen Vereinigung. Eine Regelung, die es Vertragspsychotherapeuten ermögliche, ein für den Patienten essenzielles Leistungsangebot abzulehnen, „kollidiere“ mit dem Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen.
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