Wie können Sie sich als Psychotherapeut/in ausweisen?

Unseren Mitgliedern, die von einer Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zugelassen sind, empfehlen wir daher auf der der Homepage ihrer KV unter „Psychotherapeutensuche“ die eigenen, dort veröffentlichten Daten auszudrucken und gemeinsam mit dem Personalausweis auf dem Weg zu Ihrer Praxis mitzuführen. Sollten Sie Angestellte haben, sollten Sie diesen als Praxisinhaber und Arbeitgeber unter Angabe der Praxisdaten eine Bescheinigung über ihre Beschäftigung ausstellen.

Mitgliedern die im Anstellungsverhältnis tätig sind, raten wir, von Ihrem Arbeitgeber eine entsprechende Bescheinigung über ihre Beschäftigung ausstellen zu lassen.

Unseren Mitgliedern mit Privatpraxen empfehlen wir, den Praxisstempel sowie Ihren Personalausweis dabei zu haben.

Bitte setzen Sie sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung, um Ihre regionalen Voraussetzungen und Gegebenheiten zu klären.