BPtK veröffentlicht Informationsblätter für Patient*innen und Sorgeberechtigte zur ePABundesweiter ePA-Rollout am 29. April 2025 gestartet

Was jetzt für Psychotherapeut*innen relevant ist:

Mit dem bundesweiten Rollout können Psychotherapeut*innen die ePA ihrer Patient*innen nutzen. Bis 1. Oktober 2025 soll das auf freiwilliger Basis geschehen, anschließend gelten die gesetzlichen Befüllungspflichten. Mehr Informationen zur ePA für Psychotherapeut*innen hat die BPtK in einer Praxis-Info zusammengestellt.

Wichtig ist es daher, zeitnah vor dem 1. Oktober 2025 zu prüfen, ob die Befüllung der ePA in der eignen Praxis funktioniert und sich bei auftretenden Problemen umgehend an den Hersteller des eigenen Praxisverwaltungssystems zu wenden.

Die BPtK setzt sich zudem intensiv dafür ein, dass bestehende Probleme für den Datenschutz bei Kindern und Jugendlichen gelöst werden. Ein wichtiger Punkt konnte dabei bereits geklärt werden: Das Bundesgesundheitsministeriums hat klargestellt, dass bei Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren aus therapeutischen Gründen von der Befüllungspflicht abgewichen werden kann. Gleiches gilt, soweit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes oder eines Jugendlichen vorliegen und die Befüllung der ePA den wirksamen Schutz des Kindes oder Jugendlichen in Frage stellen würde.

Es braucht aus Sicht der BPtK jedoch zudem eine Lösung in Bezug auf die von der Krankenkasse eingestellten Abrechnungsdaten in die ePA. Auch über die Abrechnungsdaten können beispielsweise Maßnahmen bezüglich einer möglichen Kindeswohlgefährdung erkennbar sein.

Für Sie zum downloaden:

ePA-Patienteninformationen für Erwachsene

ePA-Patienteninformationen für Erwachsene in einfacher Sprache

ePA-Patienteninformationen für Sorgeberechtigte

ePA-Patienteninformationen für Sorgeberechtigte in einfacher Sprache

ePA-Patienteninformationen für Jugendliche ab 15 Jahren

ePA-Patienteninformationen für Jugendliche ab 15 Jahren in einfacher Sprache