Jobsharing und Anstellung in psychotherapeutischen PraxenBeschluss des G-BA tritt in Kraft

Psychotherapeuten können nun durch Jobsharing und Anstellung die Anzahl ihrer Behandlungsstunden („Praxisumfang“) auf 125 Prozent des Durchschnitts ihrer Berufsgruppe(„Fachgruppendurchschnitt“) steigern. Die neue Regelung kann allerdings nur von Praxen in Anspruch genommen werden, deren Praxisumfang nicht auf dem Durchschnitt oder darüber liegt.

Zum Nachlesen:

Beschluss des G-BA vom 16.06.2016