Neue Runde eröffnet – Der Ball liegt wieder beim BMGZur Stellungnahme des GB-A an das BMG vom 19. August

Notwendigkeit für Übergangsregel für die Sprechstunde wird nicht gesehen – Anschlussbehandlung bleibt außen vor

Mit Verweis auf die Ergebnisse der Umfrage der OPK zur Bereitschaft ihrer Mitglieder eine psychotherapeutische Sprechstunde vorzuhalten, meint der G-BA einen Beleg für den Verzicht auf eine Übergangsregelung liefern zu können. An dieser Argumentation zeigt sich, wie sehr der G-BA den eigentlichen Fragen ausweicht. Bekanntermaßen gibt es für eine psychotherapeutische Behandlung Wartezeiten von mehreren Wochen und Monaten. Die Behandlungskapazitäten werden durch die Telefonzeiten weiter reduziert. Wie sollen die Patienten aus den Sprechstunden weiter versorgt werden, wenn eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt? Andrea Mrazek, Präsidentin der OPK, fasst die Situation wie folgt zusammen: „Die Zurückhaltung unserer Mitglieder in Bezug auf die Sprechstunde resultiert aus der ungelösten Frage nach der Anschlussversorgung. Wir brauchen eine Übergangsregelung in diesem sensiblen Bereich. Leider ist der G-BA auf diese Minimalforderung des BMG nicht eingegangen“.

G-BA begründet verpflichtende Standarddokumentation

Der G-BA hält an der vorgelegten verpflichtenden Standarddokumentation fest und begründet dies mit einer verbesserten Entscheidungsgrundlage für die Gutachter („besser wäre nur noch, wenn die Gutachter die Patienten persönlich sehen würden“). Weiter würde dadurch die Patientenperspektive in der Psychotherapie berücksichtigt werden und den Psychotherapeutinnen und –therapeuten „zu größerer Klarheit“ über die Behandlungsschritte und Methoden verholfen werden. Der Kammer war bisher unbekannt, dass approbierte Heilberufler weiterhin supervidiert werden müssten, um sach- und fachgerecht zu behandeln. Vielleicht sollte die gesamte Berufsordnung vom G-BA gemacht werden. Die Präsidentin der OPK sieht durch dieses standardisierte Vorgehen zu Behandlungsbeginn gerade die Behandlung schwer erkrankter Patienten gefährdet: “Was ist mit Patienten, die krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen, die Beantwortung ganz oder teilweise ablehnen? Können diese Patienten dann keine Behandlung bekommen?“. In der Psychotherapie ist ein hohes Maß an Sensibilität gefragt, zum richtigen Zeitpunkt, die richtige Frage zu stellen. Das kann für Patienten zu Beginn oder erst im Verlauf der Psychotherapie der Fall sein.

Nach Einschätzung der OPK hat der G-BA die Chance verpasst, sich ausführlich mit den kritischen Hinweisen des BMG auseinanderzusetzen. Stattdessen scheint das vordergründige Ziel zu sein, den Zeitpunkt zum Inkrafttreten der Richtlinie zum 1. April 2017 nicht zu gefährden. Die wichtigen Anmerkungen von Ministeriumsseite wurden mit kleinen redaktionellen Anpassungen zur Seite gewischt.

Frist läuft weiter

Nun liegt es am Ministerium auf die Stellungnahme zu reagieren. Abzuwarten bleibt, ob es sich mit der Argumentation des GBA zufrieden zeigt und die Richtlinie genehmigt oder ob es an den kritischen Punkten festhält und eine Genehmigung an Auflagen bindet oder ob es die  Richtlinie beanstandet.  Da sich der GBA selbst für die Minimalforderungen des BMG nicht offen zeigt, hält die OPK an der Forderung nach einer Beanstandung bzw. Genehmigung mit Auflagen fest. Es geht dabei nicht darum die Novellierung in Gänze zu torpedieren, sondern darum die strittigen Punkte einer Klärung zuzuführen und nicht übereilt im April kommenden Jahres die weitreichenden Reformen, die große Änderungen für die Behandlungspraxis und damit für alle Psychotherapeutinnen und –therapeuten und alle Patientinnen und Patienten nach sich ziehen, ihre Wirkung entfalten zu lassen.

Das Antwortschreiben des G-BA an das BMG zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie für Sie zum Nachlesen.